
Ab dem 1. Mai 2026 gelten neue Sicherheitsvorschriften im Straßenverkehr: E‑Scooter müssen künftig mit Blinkern direkt am Lenker ausgestattet sein. Wer ohne unterwegs ist, riskiert Strafen – und darf seinen Scooter nicht mehr nutzen.
Mehr Sicherheit durch bessere Sichtbarkeit Mit der Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) will das Verkehrsministerium die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer erhöhen. Die Blinkerpflicht sorgt dafür, dass Richtungsänderungen von E‑Scooter-Fahrer:innen klar erkennbar sind – besonders bei Dunkelheit oder dichtem Verkehr. Unfallanalysen zeigten, dass viele gefährliche Situationen durch fehlende Handzeichen oder schlechte Sichtbarkeit beim Abbiegen entstanden sind. Mit leuchtenden Signalen an den Lenkgriffen soll das künftig der Vergangenheit angehören.
Bestehende Fahrzeuge müssen nachgerüstet werden Laut ÖAMTC dürfen E‑Scooter ohne Blinker ab dem 1. Mai 2026 nicht mehr verwendet werden. Eine Übergangsfrist ist derzeit nicht vorgesehen, doch es wird geprüft, ob Nachrüstlösungen zeitlich befristet akzeptiert werden. Wer seinen Scooter weiter nutzen möchte, sollte prüfen, ob Lenkerenden-Blinker technisch nachrüstbar sind. Viele Hersteller bieten bereits steckbare oder USB‑C‑betriebene Systeme an, die einfach montiert werden können.
Weitere Neuerungen ab 2026 Die StVO‑Novelle bringt noch weitere Änderungen für die Nutzung von E‑Scootern:
RiskService empfiehlt: Jetzt prüfen und umrüsten! Auch wenn E‑Scooter eine praktische, flexible und umweltfreundliche Mobilitätsform bleiben – Sicherheit hat Vorrang. Prüfen Sie frühzeitig, ob Ihr Fahrzeug die neuen Vorschriften erfüllt, und rüsten Sie bei Bedarf nach.